1. Geltungsbereich

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen SSIF-Inkasso e.u.  (nachfolgend „Inkassobüro“ genannt) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt), der das Inkassobüro mit der Einziehung von Forderungen beauftragt.
  • Abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, es sei denn, diese wurden ausdrücklich schriftlich anerkannt.

 

2. Vertragsgegenstand

  • Das Inkassobüro verpflichtet sich, die vom Auftraggeber übermittelten Forderungen gegen      Schuldner zu betreiben.
  • Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu inkassierenden Forderungen rechtmäßig und durchsetzbar sind.
  • Die Bearbeitung der Inkassoaufträge erfolgt gemäß den Richtlinien der Bundesinnung für das Das Inkassobüro verpflichtet sich darüber hinaus, die Forderungen rasch und mit Nachdruck zu bearbeiten und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die eine rasche Einbringung gewährleisten

 

3. Vergütung und Kosten

  • Variante Mwst-Verrechnung mittels eigener Rechnung

Dem vorsteuerabzugsberechtigem Auftraggeber wird die Mwst, welche sich aus der Höhe der geltend gemachten Gebühren errechnet, in Rechnung gestellt. Diese ist ohne Abzug sofort fällig.

  • Variante Mwst-Gegenverrechnung

Zahlungseingänge werden mit der Mwst der geltend gemachten Gebühren des Inkassoauftrages kompensiert und nach gänzlicher Deckung des Außenstandes unverzüglich an den Auftraggeber weitergeleitet.

  • Ist der Schuldner Vorsteuerabzugsberechtigt wird dem Schuldner die Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Eine weiter Verrechnung mit dem Auftraggeber ist nicht notwendig.

 

4. Rechte und Pflichten des Auftraggebers

 

  • Der Auftraggeber hat das Recht einen uns erteilten Inkassoauftrag zurückzunehmen. Das Inkassobüro behält sich jedoch das Recht vor die bis zu diesem Zeitpunkt entstanden Kosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
  • Die Forderung darf zum Zeitpunkt der Übergabe an das Inkassobüro nicht bereits bei Gericht oder bei anderen Inkassoinstituten zur Betreibung vorliegen.
  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Inkassobüro alle notwendigen Informationen und Dokumente zur Verfügung zu stellen, die für die erfolgreiche Beitreibung der Forderung erforderlich sind.
  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, Änderungen der Kontaktdaten und relevanter Informationen zu den Forderungen unverzüglich mitzuteilen.
  • Eine Übergabe an ein Gericht oder anderes Inkassoinstitut muss unverzüglich dem Inkassobüro gemeldet werden.
  • Zahlungen, die vom Schuldner direkt an den Auftraggeber geleistet werden, sowie Vereinbarungen, die der Auftraggeber direkt mit dem Schuldner trifft, sind sofort schriftlich an das Inkassobüro zu melden.

 

5. Haftung

  • Das Inkassobüro übernimmt keine Haftung für die erfolgreiche Durchsetzung des Inkassoauftrages.
  • Es wird keine Haftung für Verzögerungen oder Mängel, die außerhalb des Einflussbereichs des Inkassobüros liegen (z.B. fehlende Kooperation des Schuldners oder Behörden) übernommen.

 

6. Datenschutz

  • Das Inkassobüro verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Beitreibung von Forderungen verarbeitet werden, gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu behandeln.
  • Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers und der Schuldner dürfen nur im Rahmen der Forderungsbeitreibung verarbeitet und genutzt werden.

 

7. Verjährung

  • Das Inkassobüro weist den Auftraggeber darauf hin, dass die Verjährung von Forderungen durch die Beauftragung nicht gehemmt wird. Die Verantwortung für die Einhaltung der Verjährungsfristen liegt beim Auftraggeber.
  • Sollte eine Forderung verjährt sein, wird das Inkassobüro den Auftraggeber darauf hinweisen.

 

8. Gerichtsstand und anwendbares Recht

 

  • Als Gerichtsstand und Erfüllungsort gilt A-7000 Eisenstadt als vereinbart.

 

9. Schlussbestimmungen

 

  • Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt der Vertrag im     Übrigen wirksam.

  • Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  • Schadenersatzansprüche gegenüber dem Inkassobüro sind ausgeschlossen. Ausgenommen davon ist die Haftung bei Vorsatz sowie grober Fahrlässigkeit.

 

SSIFSiegl Sichert Ihre Finanzen

SSIF – Dienstleistung ist mehr als nur Inkass